AGB

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der Frank Gabrys Transporte und ihren Kunden (im folgenden Auftraggeber). Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Paketen, Sendungen der Automotive Branche und Stückgut Fracht (im Folgenden Sendung(en) genannt) gemäß der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht von Sendungen. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
    2. Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.
    3. Es gelten die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) ergänzend, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Leistungsbeschreibung
    1. In Zusammenarbeit mit den Versender übernimmt Fa. Frank Gabrys Transporte
      - die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Paketen und Fahrrädern innerhalb des zuvor festgesetztem Auftrag im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - die Beförderung und die Zustellung von Paketen aus der Bundesrepublik Deutschland in die europäischen Länder gemäß jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht.
    2. Fa. Frank Gabrys führt keinen Terminverkehr durch. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.
    3. Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe.
    4. Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei nationaler Zustellung maximal drei, international maximal zwei weitere Zustellversuche durchgeführt. Danach gilt die Sendung als unzustellbar.
    5. Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt, und Sendungen, deren Annahme verweigert wird.
    6. Unzustellbare Sendungen werden von Fa. Frank Gabrys Transporte an den Auftraggeber zurückbefördert. Verweigert der Auftraggeber die Rücknahme, ist die Fa Frank Gabrys Transporte berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u.a. auch zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Auftraggeber nicht festgestellt werden, ist Frank Gabrys Transporte zur Ermittlung eines Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt die Frank Gabrys Transporte entweder die Weisung des Absenders ein oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um gefährliche Sendungen handelt, auf Kosten des Absenders zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist die Fa. Frank Gabrys Transporte berechtigt, auf Kosten des Absenders die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf die Fa. Frank Gabrys Transporte die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
  3. Vertragsverhältnis
    1. Ein Auftrag zur Beförderung kommt durch Übergabe einer bedingungsgerechten Sendung nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Es steht der Fa. Frank Gabrys Transporte frei, einen Auftrag zur Beförderung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    2. Entsprechen Sendungen nicht den Bedingungen der Ziff. 4. dieser AGB oder den in der Preis- und Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung, lehnt die Fa. Frank Gabrys Transporte die Beförderung und den darauf gerichteten Antrag auf Abschluss eines Beförderungsvertrages ab. Sofern eine solche Sendung trotzdem ins System von der Fa. Frank Gabrys Transporte gelangt, ist die Fa. Frank Gabrys Transporte berechtigt, die weitere Beförderung jederzeit einzustellen oder ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Adressaten zu erheben. Lehnt der Adressat die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend Ziff. 4 dieser AGB handelt, so ist die Fa. Frank Gabrys Transporte berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Auftraggeber bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist die Fa. Frank Gabrys Transporte berechtigt, eine angemessene Vergütung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen wesentlich geringeren Aufwand von der Fa. Frank Gabrys Transporte nachzuweisen.
    3. Die Fa. Frank Gabrys Transporte ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Auftraggeber zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist die Fa. Frank Gabrys Transporte, sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen die Ziff. 4.2.1 bis 4.2.6 dieser AGB verstoßen, berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen.
    4. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber nach Übergabe der Sendung(en) an die Fa. Frank Gabrys Transporte ist ausgeschlossen.
    5. Der Zustellauftrag gilt mit der Übergabe an den Empfänger gemäß Ziff. 2.4. bzw. Ziffer 2.5.dieser AGB als durchgeführt.
  4. Bedingungsgerechte Sendungen
    1. Die Fa. Frank Gabrys Transporte befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und deren Wert 500,00 EUR pro Paket und 1.000,00 EUR pro Sendung nicht übersteigt.
    2. Nicht im Rahmen der Fa. Frank Gabrys Transporte angenommen werden:
      1. Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen oder deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, insbesondere speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes unterliegen,
      2. Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist,
      3. Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren sowie Geld und andere gültige Zahlungsmittel,
      4. Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind,
      5. Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten,
      6. Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können,
      7. Sendungen, bei denen die vom Auftraggeber bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind,
      8. Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen entnommen werden.
  5. Preise
    1. Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht.
    2. Das zu entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge, ist vom Auftraggeber bei der Übergabe der Sendung(en) wenn nicht anders von der Geschäftsleitung vereinbart in bar zu entrichten.
  6. Haftung
    1. Soweit in diesen AGB oder zwischen der Fa. Frank Gabrys Transporte und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet die Fa. Frank Gabrys Transporte bei nationalen Beförderungen nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen nur nach Maßgabe des Art. 17 ff. CMR.
    2. Die Fa. Frank Gabrys Transporte haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.
    3. Im Übrigen haftet die Fa. Frank Gabrys Transporte dem Auftraggeber bei Verlust oder Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Die Haftung für mittelbare Schäden/ Folgeschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. Die Fa. Frank Gabrys Transporte verzichtet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 23 CMR, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Paketen unter 500,00 EUR und bei groß Sendungen unter 1.000,00 EUR pro Sendung liegt.
    4. Hat der Auftraggeber die Fa. Frank Gabrys Transporte eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von der Fa. Frank Gabrys Transporte vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Fa. Frank Gabrys Transporte kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 17 CMR berufen.
    5. Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 12 Stunden nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
    6. Ein Totalverlust wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übernahme zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 2 Werktagen, international nicht innerhalb von 3 Tagen abgeliefert wurde. Ein Totalverlust muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach Eintritt der Verlustvermutung schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet die Fa. Frank Gabrys Transporte von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt.
    7. Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Fa. Frank Gabrys Transporte unter Vorlage der Einlieferungsquittung ( Lieferschein ) geltend machen.
    8. Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen Deliktischen Haftung von Fa. Frank Gabrys Transporte gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB bzw. des Art. 32 CMR entsprechend.
    9. Der Auftraggeber haftet Fa. Frank Gabrys Transporte unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.
    10. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.
  7. Datenspeicherung
    1. Alle persönlichen Daten werden von Fa. Frank Gabrys Transporte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, behandelt.
    2. Fa. Frank Gabrys Transporte weist darauf hin, dass Fa. Frank Gabrys Transporte sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen Dritter (Unterauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge ist Fa. Frank Gabrys Transporte befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.
    3. Fa. Frank Gabrys Transporte setzt elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und speichert deshalb die Daten die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z.B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung zu Nachweiszwecken.
  8. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Teilwirksamkeit
    1. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag und Erfüllungsort Potsdam.
    2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt.

Stand: 01.10.2007 1A. Anschrift und Absenderangaben auf Sendungen

Jede zur Beförderung an Fa. Frank Gabrys Transporte übergebene Sendung bedarf einer vollständigen Anschrift und Absenderangabe durch den Auftraggeber. Die Anschrift muss so genau und deutlich sein, dass die Sendung ohne Nachforschungen befördert und ausgeliefert werden kann. Sie darf keine Zusätze enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung der Sendung erschweren oder unmöglich machen.

Die Aufschrift muss auf der größten Fläche der Sendung (Aufschriftseite) angebracht sein, wobei die Deutlichkeit durch Angaben, die nicht zur Anschrift gehören, nicht beeinträchtigt werden darf. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen Angaben, z.B. alte Adressendaten, zu entfernen.

Ausnahmen Sind zulässig in der Form von Lieferscheinen Die Der Versender dem Transportgut Beifügt wobei die Bedingungen der Kennzeichnung der Ablieferstelle gegeben sein muss.

Die Anschrift muss von oben nach unten geordnet

  • den Namen des Empfängers (ggf. zuzüglich Firmenbezeichnung),
  • die Zustellangaben (Straße und Hausnummer; soweit vorhanden, zuzüglich Nummer des Stockwerks und Wohnungsnummer; bei Firmen die Abteilungsbezeichnung),
  • den Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl und
  • bei grenzüberschreitender Beförderung das Bestimmungsland enthalten.